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Sportbootführerscheine     Sportküstenschifferschein..

Sprechfunkzeugnisse..

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Sportbootführerschein      

Sportbootführerscheine
Sportbootführerschein-See und Sportbootführerschein-Binnen (Motor)
sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sobald man ein Segel- oder Motorboot führen möchte, das über eine Antriebsleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) verfügt.



Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein ist seit 1.10.1999 an die Stelle des früheren Segelführerscheins BR getreten, der ein freiwilliger Verbandsführerschein des DSV war, während der neue Sportküstenschifferschein ein amtlicher - aber freiwilliger!! - Küstenschifferschein für alle Segler, aber auch Motorbootfahrer ist, die sich im Interesse ihrer eigenen Sicherheit besser ausbilden lassen wollen, als dies für den Erwerb des gesetzlich vorgeschriebenen Sportbootführerscheins-See erforderlich ist.

      Sportküstenschifferschein

Sprechfunkzeugnisse

     

Sprechfunkzeugnisse
Seit August 2005 müssen alle Führer von Sportbooten ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst entsprechend der funktechnischen Ausrüstung ihres Sportfahrzeuges nachweisen.
Das heißt: Wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, dann muss auch der Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Bisher war es ausreichend, wenn eine beliebige Person an Bord einen derartigen Nachweis erbringen konnte. Für DSC-fähige GMDSS-UKW-Anlagen, die den Küstenbereich abdecken, ist das Short Range Certificate (SRC) = UKW-Funkbetriebszeugnis / UKW-Funkzeugnis ausreichend. Für DSC-fähige GMDSS-Grenz-/Kurzwellen-Funkanlagen oder Satelliten-Kommunikationsanlagen ist das Long Range Certificate (LRC) = Allgemeines Funkbetriebszeugnis erforderlich. Im Binnenschifffahrtsfunk gibt es keine derartige Regelung.
Welches Seefunkzeugnis ist für Sie das Richtige? Wir beraten Sie gerne.


Sportseeschifferschein
Der Sportseeschifferschein ist ein amtlicher Befähigungsnachweis für das Führen von Segel- oder Motoryachten in der Nordsee, Ostsee und im Mittelmeer, sowie allgemein in Küstengewässern bis zu 30 Seemeilen von der Küste.
Bei privat genutzten Yachten ist er freiwillig, in der gewerblichen Sportschifffahrt, z.B. zum Führen von Ausbildungsyachtren, ist er jedoch Pflicht.

      Sportseeschifferschein

Sporthochseeschifferschein      


Sporthochseeschifferschein
Der Sporthochseeschifferschein ist ein amtlicher Befähigungsnachweis für das Führen von Yachten. Bei privat genutzten Yachten ist der Sporthochseeschifferschein freiwillig. In der gewerblichen Sportschifffahrt, z.B. zum Führen von Ausbildungsyachten, ist er in der Mittleren und Großen Fahrt Pflicht. Das ergibt sich aus der Schiffsbesetzungsverordnung.

 


Sportbootführerschein-Binnen (Motor + Segel) = Segelschein
Seit 1973 bieten wir neben dem Sportbootführerschein-Binnen (Motor) natürlich auch den Sportbootführerschein-Binnen (Motor + Segel) an. Dieser Segelführerschein kann natürlich auch in Verbindung mit unseren übrigen Kursangeboten erworben werden.

Tausende von Schülern haben mit uns erfolgreich die Segelschein Prüfung bestanden und kommen immer wieder zu uns: Entweder zu einem weiterführenden Lehrgang oder zum Segeln im Kreis von Freunden.

Informationen und Angebote zum Thema "Segelschein" erhalten Sie gerne per E-Mail oder telefonisch.

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