Das Sprechfunkzeugnis
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Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) schließt das SRC ein und berechtigt zum Bedienen sämtlicher Seefunkanlagen, also von Kurzwellenanlagen (weltweite Reichweite), Grenzwellenanlagen (Reichweite 150 - 500 Seemeilen), UKW-Anlagen (Reichweite 10 - 30 Seemeilen) und Satellitenfunkanlagen. Der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt nur zum Bedienen reiner UKW-Seefunkanlagen, die "quasi-optische" Reichweiten, d.h. Reichweiten von ca. 10 bis maximal 30 Seemeilen haben. Der Bewerber muss das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Nach §1, Abs. 7 der Sportseeschifferscheinverordnung müssen Inhaber eines Sportküstenschifferscheins ihre Befähigung zur Ausübung mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC]) nachweisen. Ebenso müssen Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheins ihre Befähigung zur Ausübung mobilen Seefunkdienstes durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]) nachweisen.
SRC und LRC enthalten einen englischen Prüfungsteil und setzen einfache Englischkenntnisse voraus. Sie gelten weltweit. Auch die praktische Verkehrsabwicklung erfolgt in englischer Sprache.
Das Bedienen einer Seefunkstelle - d.h. einer Funkanlage an Bord eines Schiffes - für Kurzwellen (weltweite Reichweite), Grenzwellen (Reichweite 200-400 sm), UKW (Reichweite 10-30 sm) und Satellitenfunk ist also nur Inhabern des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (Long Range Certificate = LRC) gestattet. Das LRC schließt also das SRC ein.
Für reine UKW-Anlagen, wie sie sich im allgemeinen auf Charterbooten befinden, genügt der Besitz des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate = SRC).
Internationale
Anerkennung der Sprechfunkzeugnisse
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)
erkennt gültige Sprechfunkzeugnisse eines Vertragsstaates des STCW-Abkommens
zur Benutzung auf Schiffen unter deutscher Flagge nur an, wenn diesem
Staat von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
die uneingeschränkte Befolgung des STCW-Übereinkommens bestätigt
wurde.
STCW
= International Convention on
"STANDARDS FOR TRAINING, CERTIFICATION AND WATCHKEEPING"
for Seafarers of 1978 (STCW78), as amended in 1995 (STCW95)
Die STCW95-Convention ist eine Convention der INTERNATIONAL MARITIME ORGANIZATION
(IMO), zu deren uneingeschränkter Befolgung sich auch die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet hat.
Deshalb
wird auch das deutsche Sprechfunkzeugnis
weltweit im Ausland anerkannt.
Theoretische und praktische Ausbildung
Die
Münchner Yacht- und Sportbootschule hat sich seit 1973 als
Seminar für Seefunk und Sportschifffahrt
auf die Ausbildung für das
Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
spezialisiert. Bei uns lernt und übt jeder Funkkurs-Teilnehmer, der sein maßgeschneidertes Funkzeugnis erlangen möchte, während des gesamten Lehrgangs an einer unserer 31 voll funktionstüchtigen Funkanlagen. Wir verwenden im terrestrischen Seefunk keine Geräte-Simulations-Software, da die Ausbildungsqualität an Simulationssoftware in keiner Weise mit der Ausbildungsqualität an realistischen Funkanlagen verglichen werden kann.
Die MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE gehört demzufolge zu den als führend anerkannten Ausbildungsstätten für Sprechfunkzeugnisse in Deutschland. Die Prüfungsausschüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) haben immer wieder berichtet und als äußerst wichtig für den Prüfungserfolg zum Funkzeugnis hervorgehoben, dass die MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE der einzige Ausbilder in Deutschland sei, bei dem jedem Lehrgangsteilnehmer seine eigene, voll funktionstüchtige Seefunkanlage zur Verfügung steht.
Jeder
Interessent an einem deutschen Sprechfunkzeugnis muss nun
zunächst zwei Dinge entscheiden:
1.
Welches Sprechfunkzeugnis will ich erwerben (LRC oder SRC) ?
2. Welche Lehrgangsart
will ich wählen?
Die erste Frage läßt sich nach dem Studium des obigen Kapitels "Das Sprechfunkzeugnis im GMDSS" beantworten. Es kommen nur LRC oder SRC infrage, wobei das LRC Funkzeugnis das "kleinere" SRC Funkzeugnis einschließt!
Für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bieten wir keine gesonderten Lehrgänge an, da Interessenten, die den SRC-Lehrgang bzw. den LRC-Lehrgang besucht haben, die UBI-Prüfung auch ohne weitere Ausbildung bestehen!
Die zweite Frage ist schwerer zu beantworten, denn sie unterscheidet diejenigen, die ein fundiertes Wissen erwerben und nach der Ausbildung das Sicherheits-Funksystem GMDSS aus Sicherheitsgründen wirklich perfekt beherrschen wollen, von denjenigen, die nur das zum Bestehen der Prüfung Notwendige lernen wollen und die Fähigkeit haben, einen ihnen bisher unbekannten Stoff weitgehend selbständig zu lernen.
Wir stehen in Deutschland als Ausbilder für den Seefunk seit über 30 Jahren an führender Stelle und bieten die Ausbildung für die seit 1.1.2003 erforderlichen neuen Funkbetriebszeugnisse in folgender Form an:
1.
Wochenendlehrgang,
der für das SRC an einem Wochenende
(Freitag 17-21 Uhr + Samstag/Sonntag von 9 bis 17 Uhr) stattfindet.
Für das LRC wird noch ein weiteres Wochenende (dann
aber nur Samstag/Sonntag von 9 bis 17 Uhr) benötigt.
Achtung: Änderung seit 1. 1. 2008!
Seit 1. 1. 2008 haben wir auf Empfehlung und Wunsch vieler Lehrgangsteilnehmer
die beiden SRC-Wochenenden zusammengefasst zu einem einzigen Wochenende
mit folgenden Unterrichtszeiten:
Freitag, 17 bis 21 Uhr
Samstag und Sonntag, jeweils 9 bis 17 Uhr.
Der ergänzende LRC-Stoff wird nach wie vor an einem
weiteren Wochenende (Samstag + Sonntag) vorgetragen und geübt.
Dieses LRC-Wochende findet 14 Tage nach dem SRC-Wochende statt, das ja
gleichzeitig den ersten Teil der LRC-Ausbildung darstellt.
Merke: Das LRC schließt das SRC ein.
2.
Fernlehrgang,
mit Theorie-Selbststudium, praktischer Ausbildung bei
uns und
Prüfung zu einem von Ihnen selbst wählbaren Termin.
3.
Kompaktlehrgang,
der für das LRC von Donnerstagnachmittag 16 Uhr
bis Sonntagmittag 13 Uhr
und für das SRC von Freitagnachmittag 16 Uhr bis Sonntagmittag
13 Uhr dauert.
Am Sonntagnachmittag ab 14 Uhr findet dann die Prüfung
durch einen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)
eingesetzten Prüfungsausschuss statt.
Nähere Beschreibung dieser drei Lehrgangsarten:
zu 1.) Wochenendlehrgänge (Termine und Preise)
Diese
Langzeitvariante setzt voraus, dass Sie sich
für das SRC ein Wochenende (Freitag (17 - 21 Uhr)
+ Samstag/Sonntag 9 - 17 Uhr) bzw.
für das LRC zwei Wochenenden Zeit nehmen.
Das
erste LRC-Wochenende ist identisch mit dem SRC-Wochenende.
Das
zweite LRC-Wochenende folgt im Abstand von 14 Tagen und läuft dann
nur am Samstag + Sonntag von 9 bis 17 Uhr.
In dieser Zeit erhalten Sie eine sehr ausführliche und sorgfältige Ausbildung, nach der Sie das Sicherheits-Funksystem GMDSS wirklich beherrschen und auch im Seenotfall wirklich sicher einsetzen können. Es ist heute an Bord so wichtig wie Rettungswesten oder wie eine Rettungsinsel.
Prüfung ist dann für alle Teilnehmer (LRC und SRC) am vierten Wochenende, genauer: Am Sonntag, des auf das LRC-Wochenende folgenden Wochenendes.
Die Teilnehmer können noch nach dem SRC-Wochenende entscheiden, ob sie sich mit der SRC-Ausbildung begnügen oder die Ausbildung um ein Wochenende verlängern wollen, um das LRC zu erwerben.
Die vielen hundert bisherigen Teilnehmer äußerten sich stets begeistert über diese Lehrgänge und erzielten hervorragende Prüfungsergebnisse mit zusätzlicher Belobigung durch die Prüfungsausschüsse.
Lehrgangsbeginn und Gebühren der Wochenendlehrgänge im Jahr 2008:
Neue
Lehrgänge
für das
Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis
(SRC)
und für das
ALLGEMEINE FUNKBETRIEBSZEUGNIS (LRC)
beginnen gleichzeitig jeweils zu folgenden Terminen und dauern
für das
SRC ein Wochenende
und für das
LRC zwei Wochenenden.
Die Prüfung findet am Sonntag des vierten, d.h. des auf das LRC-Wochenende folgenden Wochenendes statt.
Funkkurs-Nr.
Kursbeginn (Wochenendkurse) im Jahr 2008
LRC
bzw. SRC 08021 Freitag, 11.01.2008, 17.00
Uhr - Lehrgang
und Prüfung abgeschlossen, alle Teilnehmer bestanden
LRC
bzw. SRC 08081 Freitag, 22.02.2008, 17.00
Uhr - Lehrgang
und Prüfung abgeschlossen, alle Teilnehmer bestanden
LRC
bzw. SRC 08151 Freitag, 11.04.2008, 17.00
Uhr - Lehrgang
und Prüfung abgeschlossen, alle Teilnehmer bestanden
LRC
bzw. SRC 08221 Freitag, 30.05.2008, 17.00
Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei - Anmeldung umgehend erforderlich
LRC
bzw. SRC 08261 Freitag, 27.06.2008, 17.00
Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei
LRC
bzw. SRC 08421 Freitag, 17.10.2008, 17.00
Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei
LRC
bzw. SRC 08461 Freitag, 14.11.2008, 17.00
Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei
Jeder dieser Lehrgänge hat folgende Unterrichtszeiten:
Freitag,
17 bis 21 Uhr + Samstags und Sonntags ganztägig 9 bis 17 Uhr
Die Prüfung findet am vierten Sonntag statt.
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (1 Wochenende)
(Short Range Certificate = SRC)
nur für UKW
Einfache Englischkenntnisse erforderlich! Funkzeugnis gilt
weltweit!
Lehrgangsgebühr: € 225,-
Allgemeines
Funkbetriebszeugnis (2 Wochenenden)
(Long Range Certificate = LRC)
für UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Satellitenfunk
Einfache Englischkenntnisse erforderlich! Funkzeugnis
gilt weltweit!
Dieses Zeugnis empfehlen wir jedem Lehrgangsteilnehmer!
In unseren Lehrgängen lernen Sie nicht nur die Prüfung zu bestehen,
sondern das Thema SEEFUNK zu beherrschen!
Den
Teilnehmern der LRC-Lehrgänge wird die Prüfung deshalb am leichtesten
fallen!
Inhaber dieses Zeugnisses
beherrschen den Seefunk und das "Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem
(GMDSS)" vollständig und souverän!
Lehrgangsgebühr : € 325,-
Das
zweite Wochenende der LRC-Ausbildung beginnt am Samstag des übernächsten
Wochenendes nach dem ersten Wochenende und läuft am Samstag und Sonntag,
jeweils von 9 bis 17 Uhr!
LRC und SRC gelten nicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen (z.B. Donau, Rhein)!
Für Binnenschifffahrtsstraßen muss seit dem 1.1.2003 zusätzlich das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
erworben werden!
Wir bieten allerdings z.Zt. keine reinen UBI-Lehrgänge an, da ein Funkkurs-Teilnehmer, der sich auf die SRC- oder LRC-Prüfung vorbereitet hat, ohne weiteres auch die UBI-Prüfung bestehen wird, wenn er sich mit dem UBI-Prüfungsfragenkatalog beschäftigt, was aber auch UBI-Kursteilnehmer in gleicher Weise tun müssten.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, nur das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
allein zu erwerben. Dies ist insbesondere auch dann zu empfehlen, wenn der Bewerber aufgrund mangelnder Englischkenntnisse kein Funkzeugnis erwerben kann! Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich persönlich an!
Aufsicht führende
Behörde für das UBI ist die Fachstelle der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) (Anschrift:
Weinbergstraße 11-13, 56070 Koblenz).
Die FVT hat im Jahre 2005 insgesamt 780 UKW-Sprechfunkzeugnisse für
den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) für Bewerber aus der Berufs- und
Sportschifffahrt ausgestellt.
zu 2.) Fernlehrgänge (Termine und Preise)
Diese Lehrgangsvariante für Autodidakten setzt voraus, dass die Teilnehmer den theoretischen Teil der Prüfungsinhalte selbst studieren und die Antworten auf die schriftlichen Prüfungsfragen selbst lernen. Hierfür steht unser hervorragend geeignetes Lehrgangsskriptum zur Verfügung, das im Preis für den Fernlehrgang enthalten ist. Ein Vorgänger dieses Skriptums ist bereits 1996 im Verlag Delius Klasing in der Yachtbücherei unter dem Titel "Allgemeines Betriebszeugnis für Funker" erschienen und inzwischen natürlich völlig überarbeitet und aktualisiert.
Da die Prüfungsfragen bekannt und die Musterantworten vorgegeben sind, erfordert dieses Selbststudium zwar Zeit, ist aber nicht besonders schwierig. Auch alle Teilnehmer der regulären Wochenendlehrgänge müssen die Musterantworten zu den Prüfungsfragen lernen.
Außerdem
stehen wir den Teilnehmern der Fernlehrgänge beliebig oft telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder SMS zur Verfügung, um Fragen zu
beantworten, Unklarheiten zu beseitigen und Zweifel zu klären.
Für die Ausbildung in der praktischen Bedienung der Funkanlagen und der Alarmierungsmittel für den Seenotfall, sowie in der Abwicklung des eigentlichen praktischen Funkverkehrs in Not- und Routinefällen ist es zwingend erforderlich, dass der Fernkursteilnehmer an den beiden Tagen (Freitag und Samstag) vor der Prüfung, die stets an einem Sonntag stattfindet, zu uns kommt.
Ohne
diese praktische Ausbildung ist das Bestehen der Prüfung unwahrscheinlich.
Nach dieser praktischen Ausbildung stellt das Bestehen der Prüfung
erfahrungsgemäß kein Problem mehr dar.
Der
komplette Fernkurs besteht aus Fernkurstheorie und Fernkurspraxis
Für das erfolgreiche Selbststudium der Fernkurstheorie
schicken wir Ihnen
unmittelbar nach Eingang der Lehrgangsgebühr in Höhe von
€ 225,00 für den SRC-Fernkurs
bzw.
€ 325,00 für den LRC-Fernkurs
die Fernkurs-Lernunterlagen (Lehrgangsskriptum) zu. Außer diesem
werden keine weiteren Unterlagen benötigt.
Selbstverständlich
betreuen wir Sie während der gesamten autodidaktischen
Selbstlernphase sehr sorgfältig und
stehen Ihnen beliebig häufig telefonisch oder schriftlich via E-Mail
oder Fax zur Verfügung.
Die
Unterrichts- und Übungstage (Praxistage) im Rahmen der Fernkurse
finden am Freitag und Samstag vor der Prüfung statt.
Die
Prüfung wird dann am Sonntag angeboten,
sodass die Fernkursteilnehmer insgesamt nur einmal anreisen müssen.
Termine der Praxis - Lehrgänge für "Fernkursler"
Für die unbedingt erforderliche praktische Ausbildung der Lehrgangsteilnehmer, die die Aufgabe übernommen haben, den theoretischen Teil des Unterrichtsstoffes selbst zu lernen und danach souverän zu beherrschen, sind folgende Termine vorgesehen:
Praxis
08051 Frei/Sa, 15.02./16.02.08, 9-17
Uhr, Prüfung: So, 17.02.08, 9 Uhr - abgeschlossen
Praxis
08141 Frei/Sa, 04.04./05.04.08, 9-17
Uhr, Prüfung: So, 06.04.08, 9 Uhr - abgeschlossen
Praxis
08181 Frei/Sa, 02.05./03.05.08, 9-17
Uhr, Prüfung: So, 04.05.08, 9 Uhr - abgeschlossen
Praxis 08251 Frei/Sa, 20.06./21.06.08, 9-17 Uhr,
Prüfung: So, 22.06.08,
9 Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei
Praxis 08291 Frei/Sa, 18.07./19.07.08, 9-17 Uhr,
Prüfung: So, 20.07.08, 9 Uhr - noch
Teilnehmerplätze frei
Praxis 08451 Frei/Sa, 07.11./08.11.08, 9-17 Uhr,
Prüfung: So, 09.11.08, 9 Uhr - noch Teilnehmerplätze frei
Praxis 08491 Frei/Sa, 05.12./06.12.08, 9-17 Uhr,
Prüfung: So, 07.12.08, 9 Uhr - noch Teilnehmerplätze frei
Jeder dieser Lehrgänge hat folgende Unterrichtszeiten:
Freitag
und Samstag ganztägig 9 bis 17 Uhr
Die Prüfung findet am Sonntag statt.
zu 3.) Kompaktkurse (Termine und Preise)
Diese zeitoptimierte (time is money!) Crashkurs-Variante ist wie ein stark verkürzter Wochenendlehrgang zu betrachten und ist nur für Teilnehmer sinnvoll, die sehr schnell ein Funkzeugnis benötigen, aber weder Zeit für einen Wochenendlehrgang noch Gelegenheit zum theoretischen Vorausstudium haben. Das gesamte Wissen wird während dieses Kurzlehrgangs vermittelt und setzt höchste Aufnahmebereitschaft und Lernkapazität voraus, wenn ein erfolgreicher Abschluss gewährleistet werden soll. Vorkenntnisse wären deshalb sehr hilfreich für das Bestehen der Prüfung. Es ist nicht ganz einfach, die Prüfung zu bestehen, wenn zwischen Lehrgangsende und Prüfungsbeginn nur eine Stunde Pause ist.
Bei
den Kompaktkursen wurde nur das Kurzzeitgedächtnis angesprochen.
Das theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten wurden nicht
auf Dauer, sondern vor allem bis zur Prüfung erworben.
Zur
Zeit bieten wir keine Kompaktkurse mehr an, da die Prüfungsergebnisse
nach den versuchsweise angebotenen Kompaktkursen sehr enttäuschend
waren.
Die Teilnehmer hatten einfach zu wenig Zeit zum Lernen.
Die
Alternativen mit im allgemeinen 100% Prüfungserfolg
sind
die Wochenendlehrgänge über ein bzw. zwei Wochenenden
bzw.
der Fernkurs mit ausreichend langem Vorlauf für
das Selbststudium der Theorie und
Praxisunterricht an den beiden Tagen vor der Prüfung.
Die
Kompaktkurse für das BESCHRÄNKT GÜLTIGE FUNKBETRIEBSZEUGNIS
(SRC)
begannen jeweils am Freitagnachmittag um 16 Uhr und gingen
am
Freitag von 18 bis 22 Uhr und
am Samstag von 9 bis 18 Uhr.
Die Prüfung begann dann am Sonntag um 14.00 Uhr.
Lehrgangsgebühr SRC-Kompaktkurs: € 240,00
Die
Kompaktkurse für das ALLGEMEINE FUNKBETRIEBSZEUGNIS
(LRC)
begannen jeweils am Donnerstagnachmittag um 18 Uhr und gingen
am
Donnerstag von 18 bis 22 Uhr,
am Freitag von 9 bis 18 Uhr und
am Samstag von 9 bis 18Uhr.
Die Prüfung begann dann am Sonntag um 14.00 Uhr.
Lehrgangsgebühr LRC-Kompaktkurs: € 350,00
Die
Kompaktkurse für das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
(kein Englisch!
- Gilt nur auf Binnenschifffahrtsstraßen!)
begannen jeweils am Samstagnachmittag um 14 Uhr und gingen
am
Samstag von 18 bis 22 Uhr und
am Sonntag von 9 bis 13 Uhr.
Die Prüfung begann dann schon eine Stunde später am Sonntag
um 14.00 Uhr.
Lehrgangsgebühr UBI- Kompaktkurs) Gebühr: € 95,00
Unterrichtsorte
Unterrichtsorte
sind je nach Bedarf und Interesse:
Utting am Ammersee, oder bei entsprechender Nachfrage
auch
Pertisau am Achensee (Achtung: Für Pertisau bitte Kurstermine erfragen!)
München, Augsburg oder
Kressbronn am Bodensee (Achtung: Für Kressbronn bitte Kurstermine
erfragen!).
Für
Gruppen von mindestens 12 Lehrgangsteilnehmern kommen wir auch
gern zu
jedem anderen Unterrichtsort, z.B. in die Clubräume Ihres
Segel- oder Motorbootvereins.
Mit Gruppen,
Firmen oder Vereinen vereinbaren wir gern
Sonderlehrgänge zu Sonderkonditionen.
Auf Wunsch reservieren wir den Lehrgangsteilnehmern gepflegte Einzel-
oder Doppelzimmer
in einem Hotel oder einer Pension in der Nähe des Unterrichtsgebäudes.
Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche zusammen mit der Anmeldung mit.
Prüfungsgebühren:
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC): € 86,90
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC): € 76,20
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI): €
74,91
Die durch
die Anreise und den Aufenthalt der Prüfungskommission
sowie für die Ausrichtung und Durchführung der Prüfung
entstehenden
Kosten
sind von den Prüfungsteilnehmern gesondert zu zahlen.
Die Ausrüstung seegehender Yachten mit einer GMDSS-Seefunkanlage sowie mit den zugehörigen GMDSS-Alarmierungseinrichtungen für den Seenotfall und damit der Besitz des entsprechenden GMDSS-Sprechfunkzeugnisses sind mindestens so wichtig an Bord, wie die Ausrüstung mit Rettungswesten, Seenotsignalmitteln und Rettungsinseln. In unserem Funkkurs beraten wir Sie gern im Rahmen unserer Möglichkeiten und unterstützen Sie auch bei der Gerätebeschaffung.
In unserem Funkkurs zum Funkzeugnis lernen Sie die Bedienung der im GMDSS verfügbaren Alarmierungsmöglichkeiten. Ein "HANDY" an Bord kann eine GMDSS-Seefunkanlage keinesfalls ersetzen, da Sie mit Ihrem HANDY immer nur einen einzigen Teilnehmer an Land erreichen können und nicht die Schiffe in Ihrer Nähe, die als Helfer natürlich als erste infrage kommen.
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Prüfungsanforderungen für das Sprechfunkzeugnis
Alle Prüfungen bestehen grundsätzlich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
1. Theoretischer Prüfungsteil:
A. Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten:
A1. Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst (z. B. Verkehrsarten, Funkstellen, Urkunden, Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen, Kenntnisse der Betriebsarten, Grundkenntnisse der Telekommunikation über Satelliten)
A2. Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) (z. B. Seegebiete und GMDSS, NAVTEX, Such- und Rettungsarbeiten (SAR), funktechnische Rettungsmittel, Seenotfunkbaken)
A3. Öffentlicher Seefunkdienst (z. B. Internationale Abrechnungsverfahren, Abrechnungskennung (AAIC))
A4. Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäßen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen (z. B. Aufnahme und Übersetzung von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen).
2. Praktischer
Prüfungsteil:
B. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle
B1. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle (z. B. Überwachung und Bedienung von VHF-Funkanlagen, Bedienung von MF/HF-Funkanlagen)
B2. Digitaler Selektivruf (DSC) (z. B. Bedienung des DSC-Controllers im Routine- und im Notfall, Notalarm)
B3. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen von Funkfernschreib-Einrichtungen
B4. Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen von Inmarsat-Einrichtungen
B5. NAVTEX
B6. Seenotfunkbaken
C. Verkehrsabwicklung
C1. Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.
C2. Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung einer solchen Meldung aus der deutschen Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
C3. Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache (z. B. Bestätigungsverfahren, Abwicklung des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Funkverkehr vor Ort, Empfang einer Seefunk-Sicherheitsinformation durch NAVTEX, Verkehrsabwicklung über Inmarsat)
C4. Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Seefunk benutzen in englischer Sprache (z. B. Abwicklung des Notverkehrs)
C5. Praktische und theoretische Kenntnisse über den öffentlichen und nichtöffentlichen Seefunkdienst in englischer Sprache (z. B. Funkverkehr mit Küstenfunkstellen in englischer Sprache).
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