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Sportseeschifferschein
(SSS) Der Sportseeschifferschein ist ein amtlicher Befähigungsnachweis für das Führen von Segel- oder Motoryachten in der Nordsee, Ostsee und im Mittelmeer, sowie allgemein in Küstengewässern bis zu 30 Seemeilen von der Küste. Bei privat genutzten Yachten ist der Sportseeschifferschein freiwillig, in der gewerblichen Sportseeschiffahrt, zum Beispiel zum Führen von Ausbildungsyachten, ist er jedoch Pflicht. Er ist ferner amtlich vorgeschrieben bei Traditionsschiffen über 15 m Länge in der Küstenfahrt und in der Kleinen Fahrt.
Voraussetzungen: Zum Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) muss man
Man kann den Sportseeschifferschein (SSS) zwar als Inhaber nur des Sportbootführerscheins-See und mit Nachweis der erforderlichen Mindest-Seemeilen erwerben, ohne im Besitz des Sportküstenschifferscheins zu sein. Es wird jedoch aus seemannschaftlicher Sicht dringend empfohlen, den Sportküstenschifferschein NICHT zu überspringen, weil dann die Anforderungen bei Ausbildung und Prüfung zum SSS enorm groß sind und ein erhebliches Defizit an Wissen und Erfahrung besteht. Das
bedeutet im Klartext: Lehrgangsangebot: Die
theoretische Ausbildung für den Sportseeschifferschein bieten
wir in unserem
Sportseeschifferschein
Kurs zum Thema Sportseeschifferschein
Kurs zum Thema SSS-Komplettlehrgang: täglich
Sa 05.04. bis So 13.04.2008 (9-18 Uhr) - Prüfung: 17./18.05.2008 Für weitere Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Prüfung: Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist zu stellen bei der Zentralen Verwaltungsstelle für den Sportsee-und Sporthochseeschifferschein im Deutschen Segler-Verband e.V. Gründgenstrasse 18, 22309 Hamburg Die Theorieprüfung umfasst die Prüfungsfächer in unserem Sportseeschifferschein Kurs: und dauert 4 1/2 Stunden, kann aber auch in Teilprüfungen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Werden 75% der erreichbaren Punkte erzielt, so ist die Prüfung in dem jeweiligen Fach bestanden. Werden weniger als 75% jedoch mindestens 60% der erreichbaren Punkte erzielt, so erfolgt zusätzlich eine mündliche Prüfung. Werden weniger als 60% der erreichbaren Punkte erzielt, so ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfung muß in allen Fächern bestanden werden. Ein Punkteausgleich ist nicht zulässig. Die Praxisprüfung dauert mindestens 60, höchstens 90 Minuten und kann vor oder nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Die Manöver und Aufgaben sind mit mindestens ausreichendem Ergebnis vorzuführen. Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach 2 Monaten zulässig. An Gebühren und Auslagen werden erhoben (Stand: 1.1.2008):
zuzüglich die anteiligen Reisekosten
der Prüfer: |
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