| Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
- Mit
seiner Anmeldung bietet der Kunde der Münchner Yacht- und Sportbootschule
den Abschluß eines Vertrages über die Teilnahme an einem
Theorie- oder einem Praxiskurs verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder genau
so wie für die eigene Vertragsverpflichtung einzustehen hat. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch die Münchner Yacht- und Sportbootschule
zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann insofern
ebenfalls schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
- Die
Lehrgangsgebühr wird mit der Anmeldung zu einem Lehrgang fällig.
- Wird
die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl bei einem Lehrgang nicht erreicht,
so kann der Lehrgang von der MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE
abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren
ohne Abzug zurückgezahlt. Weitere Ersatzansprüche bestehen
nicht.
- Der
Rücktritt von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist möglich.
Die Rücktrittsmeldung muß jedoch schriftlich erfolgen und
bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bei der MÜNCHNER YACHT-
UND SPORTBOOTSCHULE eingegangen sein. Im Falle der rechtzeitig eingegangenen
Rücktrittserklärung ist von dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 20% der zu entrichtenden Kursgebühr für jeden
stornierten Kurs zu bezahlen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden
unter Einbehalt der Stornierungsgebühr zurückerstattet.
Bei nicht rechtzeitig eingegangener Rücktrittserklärung wird
mit Kursbeginn die volle Lehrgangsgebühr fällig.
- Ist
ein Lehrgangsteilnehmer am Besuch eines Teiles eines von ihm besuchten,
laufenden Lehrgangs verhindert, so kann er den versäumten Teil
innerhalb eines halben Jahres an einem beliebigen Unterrichtsort der
MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE ohne Mehrkosten besuchen bzw.
nachholen, falls dort ein derartiger Lehrgang stattfindet und Teilnehmerplätze
frei sind.
- Bricht
der Lehrgangsteilnehmer einen Lehrgang ab oder wird die Prüfung
nicht bestanden, so können Theoriekurse innerhalb eines halben
Jahres seit Beginn des ursprünglichen Lehrgangs kostenlos wiederholt
werden, falls ein solcher Lehrgang stattfindet und ein Teilnehmerplatz
frei ist.
- Prüfungsgebühren
und Kosten für Bücher und andere Lern- und Arbeitsmittel sind
nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Sie schließen auch
keine Ausbildung auf dem Wasser ein. Alle Prüfungsgebühren
werden direkt durch die zuständigen Prüfungsverbände
erhoben und im Falle der Vereinnahmung durch die Münchner Yacht-
und Sportbootschule an die Prüfungsverbände weitergeleitet.
- Veranstalter
aller Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse.
Die Münchner Yacht- und Sportbootschule tritt bezüglich der
Durchführung von Prüfungen nicht als Veranstalter, sondern
nur als Vermittler auf. Vorauszahlungen auf Prüfungsgebühren
verfallen und werden vom Prüfungsausschuss als Bearbeitungsgebühr
einbehalten, wenn der Prüfling weniger als 14 Tage vor der Prüfung
wieder von seiner Anmeldung zur Prüfung zurücktritt oder nicht
zu der Prüfung erscheint, zu der er sich angemeldet hat. Diesbezügliche
Regressansprüche an die MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE
bestehen nicht.
- Vereinbarte
praktische Motorboot-Übungsstunden müssen spätestens
72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nicht abgesagte
oder versäumte Motorboot-Übungsstunden sind in voller Höhe
zu bezahlen.
- Die
MÜNCHNER YACHT- UND SPORTBOOTSCHULE haftet für Personen- und
Sachschäden, die bei den Theorie- oder Praxiskursen entstehen,
nur insoweit, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder
Art, sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Landsberg a. Lech.
Bankverbindung:
Postbank München (BLZ 700 100 80), Konto Nr. 461511801
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