Ausbildungs- und Prüfungstörns
Wir bieten z.Zt. leider keine Ausbildungs- oder Prüfungstörns an.
Die tabellarisch aufgeführten Törns haben bereits stattgefunden.
Hochsee-Segeltörns im Mittelmeer und in anderen Revieren stellen seit 1970 einen wesentlichen und besonders beliebten Teil unseres Wassersport-Angebotes dar. Während der Ausbildungs- und Prüfungstörns lernen Sie neue Reviere kennen und vor allem, wie man eine seegehende Yacht und deren Mannschaft führt.
Am Ende fast aller Törns können Sie die praktische Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS) ablegen, am Ende einiger Törns auch die Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS).
Auch Mitsegler ohne Vorkenntnisse, die nur einmal hineinschnuppern wollen, sind herzlich willkommen an Bord und haben sich in den vergangenen 36 Jahren bei uns an Bord stets wohl gefühlt.
Ausbildungs- und Prüfungstörns finden statt:
- von Izola (Slovenien, südl. von Triest) an der nördlichen Adria aus (März bis November),
- von Puerto Mogan auf Gran Canaria aus (November bis April) und
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von Valetta auf Malta aus (Ende November bis Mitte Februar)
Im allgemeinen befinden sich im Achterschiff und im Vorschiff je zwei Kajüten mit je zwei Kojen.
Pro Woche zahlt jedes Crewmitglied (außer dem Skipper) ca. EURO 100,- in die Bordkasse,
aus der die Bordverpflegung, Hafengebühren, Treibstoff usw. bestritten werden. Essen an Land zahlt jeder selbst.
Ausbildungsziel ist die Vorbereitung auf die Prüfung durch den DSV, Sicherheit im Dickschiffsegeln gekoppelt mit guter Seemannschaft. Die Törnteilnehmer fahren, angeleitet von erfahrenen Ausbildern, alle Manöver selbst. Dadurch werden ein hohes Ausbildungsniveau und gute Prüfungserfolge erzielt. Die praktische Prüfung findet im allgemeinen jeweils am vorletzten Tag (Freitag) statt.
Es ist zu beachten, dass auf einwöchigen Törns im allgemeinen weniger als 300 Seemeilen gesegelt werden, sodass die vor der praktischen Prüfung zu segelnden 300 Seemeilen meist erst in einer weiteren Törnwoche erreicht werden können. Anbietern, die behaupten, mit ihren Prüfungsbewerbern grundsätzlich in einer Woche die erforderlichen 300 Seemeilen zu erreichen, sollte man sich nicht anvertrauen. Sie können nicht als seriös gelten.
Italienische Adria
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Kanarische Inseln
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Malta
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Adria (SSS - Törns)mit Ausbildung und Prüfung für denSportseeschifferschein (SSS) ab Izola (Slowenien, südlich von Triest, nördliche Adria) mit BAVARIA 37siehe auch unter LOCATIONSPrüfung jeweils am Freitag |
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Der Sportseeschifferschein ist ein amtlicher Hochseeführerschein, weltweit gültig bis 30 sm an allen Küsten sowie gesamtes Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Mindestvoraussetzung ist der Amtliche Sportbootführerschein See. |
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Skipper-Trainingab Izola (Slowenien, südlich von Triest, nördliche Adria) mit BAVARIA 37 |
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Die Törnteilnehmer erhalten Einblick in den Aufgabenbereich eines Schiffsführers, sodass sie einen besseren Einstieg in die eigene Schiffsführertätigkeit und die damit verbundende Verantwortung für Schiff und Mannschaft finden. Spinnaker- und Blistersegeln, enge Hafenmanöver, schwierige Ankersituationen und Segelmanöver sollten nach dem Skippertraining kein Kopfzerbrechen mehr bereiten |
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Voraussetzung für die Teilnahme sind der Sportküstenschiffer-schein oder entsprechende praktische Segelerfahrung. |
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 5 begrenzt, sodass ausreichende Übungsmöglichkeiten gewährleistet sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
English on boardab Izola (Slowenien, südlich von Triest, nördliche Adria) mit BAVARIA 37
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Bei diesen Törns ist Englisch die Umgangssprache an Bord. Manöversprache ist ebenfalls Englisch. Außerdem wird Englisch-Unterricht an Bord angeboten. Zusätzlich zu dem engisch-sprachigen Skipper ist im allgemeinen auch noch ein "University-Instructor" an Bord. |
Alle Yachten, mit denen Ausbildungs- und Prüfungstörns gesegelt werden, sind mit Funk ausgerüstet,
zu dessen Bedienung ein Funkbetriebszeugnis erforderlich ist.
Deshalb: Wer "A" sagt, muss auch "B" sagen!
Wer als Schiffsführer Törns auf dem Meer "skippert", benötigt auch ein Funkbetriebszeugnis!
Seit August 2005 ist es Gesetz, dass alle Schiffsführer (Skipper) ein der Funkausrüstung an Bord entsprechendes Funkbetriebszeugnis haben müssen (SRC oder LRC),
auch wenn ein oder mehrere andere Crewmitglieder im Besitz desselben sind.
Wenn also an Bord nur eine UKW-Anlage vorhanden ist, muss der Fahrzeugführer mindestens über das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate = SRC) verfügen.
Befindet sich darüber hinaus eine Grenz- oder Kurzwellenanlage oder eine Satellitenfunkanlage an Bord,
dann benötigt der Schiffsführer das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate = LRC)
dann klicken Sie bitte hier.